Erb- und
Nachfolgerecht

Erb- und Nachfolgerecht

Expertise Unternehmensnachfolge

Im Bereich des Gesellschafts- und Immobilienrechts ist die Unternehmensnachfolge im Erbfalle für viele unserer unternehmerisch tätigen Mandanten ein wichtiges und weitgehend selbständiges Beratungsfeld geworden. Peters Borowiak Kiss & Magnus berät Mandanten im Vorgriff auf die Erbfolge, die Weichen für eine geordnete und steueroptimierte Vermögensübertragung zu stellen. Gerade im Unternehmensbereich kann durch eine stufenweise Übertragung von Vermögen und Verantwortung die Motivation der Nachfolger gesteigert und eine wirksame Kontrolle über den verantwortungsvollen Umgang mit dem übertragenen Vermögen ausgeübt werden. Auch lassen sich bei rechtzeitiger Übertragung unerwünschte Pflichtteilsansprüche reduzieren.

In diesem Zusammenhang ist Peters Borowiak Kiss & Magnus auch bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen behilflich, und zwar unter besonderer Berücksichtigung gesellschafts-, steuer- und insolvenzrechtlicher Gesichtspunkte.

Unsere Expertise umfasst unter anderem

  • Stufenweise Übertragung von Vermögen
  • Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Umfassende Kenntnis von Gesellschafts-, Steuer- und Insolvenzrecht
  • Erarbeitung von Nachfolgestrategien
  • Beratung bei Ausgleichsansprüchen

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Gemeinsam besprechen wir Ihre spezifischen Herausforderungen und finden eine maßgeschneiderte Lösung für Sie.
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